Was den Käufern blühen könnte

Derzeit warten wir eigentlich täglich auf die Erteilung der Baugenehmigung. Sobald diese vorliegt, werden unsere Anwälte alle erforderlichen Schritte einleiten, um so schnell wie möglich einen Baustopp zu erwirken. Und dann wird es absehbar wenigstens 2 Jahre dauern, bis der Verwaltungsgerichtshof in dieser Sache entscheidet.
Wenn der Darmstädter Projektentwickler Thomas Müller als Geschäftsführer der Projektgesellschaft verkündet, dass er dem Normenkontrollverfahren mit „großer Gelassenheit“ entgegensieht, kann ich nur festzustellen, dass diese Aussage und die Realität zwei Paar Stiefel sind. Aber das weiß er vermutlich auch selbst.
Dass er sich dennoch derart sicher gibt, könnte ja auch damit zusammenhängen, dass die Investoren – von den Kosten des Grunderwerbs ganz zu schweigen – schon etliche Millionen für Planung, Gutachten und Sonstiges investiert haben – mit Geldern, die mutmaßlich von den beiden Frankfurter Hauptinvestoren, dem vor einigen Wochen verstorbenen Gründer der WISAG AG, Claus Wisser, und dem ehemaligen Frankfurter Baudezernenten Prof. Dr. Marin Wenz, vorgestreckt oder zumindest abgesichert wurden.
Die erste Refinanzierungsrunde der Investoren setzt aber gemäß Makler- und Bauträgerverordnung erst nach Beginn der Erdarbeiten ein, da sie dann von ihren Käufern eine 30%ige Anzahlung verlangen können.
Insofern könnte es doch vielleicht sein, dass die Investoren die zeitliche Lücke zwischen Erteilung der Baugenehmigung und dem Baustopp nutzen wollen, um sofort mit großem Gerät anzurücken und mit Beginn der Erdarbeiten einen Baubeginn zu simulieren und auf dieser Basis Geld von den Käufern einzusammeln.
Diese werden, soweit sie überhaupt was von den Normenkontrollverfahren mitbekommen haben, wohl dennoch zum größten Teil bezahlen, da der Ausstieg aus derartigen Kaufverträgen mit erheblichen juristischen Risiken behaftet ist.
Aus diesem Geld könnten sich die Hauptinvestoren dann die Anschubfinanzierung ausbezahlen lassen oder die diesbezüglichen Sicherheiten ablösen, so dass sie anschließend nicht mehr oder kaum noch im Risiko sind.
Dann kommt der Baustopp, der den Investoren die Möglichkeit gibt, gegenüber den Käufern ihre eigene Unschuld beteuernd, „Höhere Gewalt“ geltend zu machen und den Bau einzustellen.
Und wenn der Verwaltungsgerichtshof dann irgendwann den Bebauungsplan für null und nichtig erklärt, wird die Projektgesellschaft (bei der es sich übrigens bezeichnenderweise um eine GmbH & Co. KG handelt) einfach „platt“ gemacht und die Käufer „gucken in die Röhre“.
Das wäre zwar anrüchig, aber vollkommen legal – solange niemand den Investoren nachweisen kann, dass sie selbst Zweifel am Ausgang der Normenkontrollverfahren hatten. Aber das wird man wohl nie nachweisen können!
Als warnendes Beispiel kann man natürlich auf die Herzogenhöfe in der Eschollbrücker Straße verweisen, auch wenn die Situation dort vollkommen anders ist, da die Wohnungen dort ja schon weitgehend fertig sind und somit nicht davon auszugehen ist, dass die Pleite von den Investoren bereits beim Einsammeln der Anzahlungen geplant war.

Maximilian Oeter
Architekt und Gutachter des BVM

Bürgerversammlung auf dem Riegerplatz

BVM und die BI Bürgerpark laden auch ganz herzlich ein zur

Bürgerversammlung

am Do. 19. Okt.ab 17 Uhr

auf dem Riegerplatz

Wir möchten Euch über den Stand des Normenkontrollverfahrens gegen die Bebauung des Bürgerparks und die weiteren möglichen Schritte informieren.

Bitte kommt zahlreich und sagt Euren Nachbarn Bescheid!

Nur gemeinsam können wir etwas bewegen!!!

FAZ: „Grüne lassen Landschaftsfrevel zu“

Bürgerschaft kämpft und zahlt für Erhalt von Grünflächen

Grüne lassen Landschaftsfrevel zu“, so titelte die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) in ihrer Online-Ausgabe am 15.03.2023 einen umfangreichen Bericht, der so beginnt: „Seit Jahren kämpfen die Bewohner des Darmstädter Martinsviertels für den Erhalt des Bürgerparks. Sogar eine Normenkontrollklage haben der Bezirksverein Martinsviertel und der Wirt eines dort ansässigen Biergartens eingereicht.“ Im Text steht weiter: „Peter Schmidt, früher als Grüner tätig und Darmstädter Stadtrat sowie der Architekt und Gutachter des Bürgervereins Maximilian Oeter verstehen die Welt nicht mehr. Sie fragen, wie eine von den Grünen getragene Stadtregierung ‚einen derartigen Landschaftsfrevel‘ zulassen kann und den Bau von hochpreisigem Wohnraum auch noch befürworten könne.“

Im Text, der am Weinstand des BVM bei der Kerb zu erhalten ist, wird fortgefahren: „Das gesamte Projekt hat eine lange Geschichte und es gab in der Vergangenheit wohl auch Gesetzesverstöße, die von der Verwaltung nicht geahndet wurden. So gibt es einen Vertrag aus dem Jahr 1989 mit dem damaligen Eigentümer des Areals, in dem eine Gemeinwohlbindung festgeschrieben ist. Der Bebauungsplan von damals weist das Areal dem Bürgerpark zu. Der mit 19 Personen besetzte städtische Naturschutzbeirat hat das geplante Bauprojekt mit Blick auf Landschaftsschutz und Bodenversiegelung abgelehnt. Dennoch wurden inzwischen laut Bürgerinitiative 70 von 77 alten Bäumen gefällt.“ 33 dieser Bäume wurden wohl mit Genehmigung der Stadt erst Ende Februar dieses Jahres gefällt für ein Baugebiet, bei dem noch nicht einmal feststeht, ob es jemals bebaut werden darf. Der Sprecher der Investoren bestreitet einfach, dass hier überhaupt Bäume gefällt worden seien, obwohl das Titelbild dieses Artikels dies sogar klar belegt.

Bürgerlicher Widerstand als Darmstädter Tradition

In den 1970er-Jahren wollte der damals SPD-geführte Magistrat die Osttangente als 4-spurige Schneise durch das Martinsviertel brechen. Verhindert hat dies damals allein der massive bürgerliche Widerstand.

Als 2011 die geplante Nordostumgehung und das in direkter Nachbarschaft der russischen Kapelle vorgesehene Sander-Museum abgeplant wurden, folgte der damals frischgebackene OB Jochen Partsch damit dem Willen der Darmstädter Bevölkerung.

Nun ist es wieder soweit, aber diesmal trifft es die Grünen selbst. Darmstadts Bürger wehren sich gegen eine „Wohnsiedlung für Besserverdienende“, für die ein Teil ihres Bürgerparks „geopfert“ werden soll, der eigentlich dringend für die Erweiterung des Parks im Hinblick auf die geplante Messplatzbebauung mit ca. 1.000 Einwohnern gebraucht würde.

Durch den Bezirksverein in Vertretung der Martinsviertler Bürger und durch den Wirt des Bayerischen Biergartens sind mittlerweile gleich zwei Normenkontrollanträge mit Kosten von jeweils 40-50 tsd. Euro eingereicht.

Die Stadt beruft sich immer wieder darauf, dass das Gelände am Rande des Bürgerparks läge und eigentlich gar nicht zu diesem gehöre, obwohl es sich tatsächlich sogar genau um das „Filetstück“ handelt, das erforderlich wäre, um den zentralen Bürgerpark offen mit dem nördlichen Bürgerpark zu verbinden. Zudem beruft sich die Stadt darauf, dass dieses Gelände „auch in der Vergangenheit niemals öffentlich zugänglich“ gewesen sei, was der Bezirksverein damit kontert, dass das Gelände, wenn die Stadt jemals ihre Rechte aus dem oben genannten Vertrag geltend gemacht hätte, vermutlich schon längst hätte erworben und in den Bürgerpark eingegliedert werden können. Zudem stellt der Anwalt des Bezirksvereins in der Begründung des Verfahrens fest, dass der Bebauungsplan und der zugrundeliegende Flächennutzungsplan ohnehin unzulässig seien, da sie dem Regionalplan und damit höherrangigem Recht widersprechen. Wie der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel entscheiden wird, bleibt voller Spannung abzuwarten.

Als Fazit bleibt jedenfalls, dass es oft eben doch die verhinderten Baumaßnahmen sind, die den prägenden Charakter einer Stadt ausmachen.

Appell an Claus Wisser

Hauptinvestor des „Projekts Kastanienallee am Teich“ ist Claus Wisser, Unternehmer, Sozialdemokrat, Kultursponsor und Gründer eines der größten deutschen Dienstleistungsunternehmen WISAG AG. Das Unternehmensleitbild der WISAG AG lautet: „Als Familienunternehmen übernimmt die WISAG Verantwortung gegenüber der Gesellschaft.“ Deshalb unsere Bitte als Bürgerverein: Herr Wisser, geben Sie Ihr Eigentum im Bürgerpark als Grün- und Freizeitfläche der gesamten Bürgerschaft Darmstadts als Geschenk. Sie haben dank Ihres unternehmerischen Erfolges die Möglichkeit dazu! Die Bürger:innen unserer Stadt werden es Ihnen danken!!

(PS / MO)

Treuhandkonto:
Bezirksverein Martinsviertel
IBAN: DE39 5085 0150 0000 8520 74
Sparkasse Darmstadt

Spendenkonto:
Peter Schmidt
IBAN: DE12 5009 0500 0200 7612 88
Sparda Bank

Betreff bei beiden Konten:Bürgerpark

Treuhandvertrag:
www.bvm-da.de
Infothek und Aktuelles

Bürgerpark Darmstadt: Normenkontrollverfahren gegen Bebauung gestartet.

Der Bezirksverein Martinsviertel (BVM) macht Ernst. Nachdem die Finanzierung der Verfahrenskosten in fünfstelliger Höhe durch unzählige Spenden und Einzahlungen auf ein Treuhandkonto gesichert werden konnte, hat der BVM nun beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel ein Normenkontrollverfahren gegen die geplante Wohnbebauung im Bürgerpark beantragt.

Wie bereits mehrfach in der Presse berichtet, plant eine – unter dem Firmenmantel „Projekt Kastanienallee am Teich GmbH & Co. KG“ agierende Investorengemeinschaft, im nördlichen Teil des Bürgerparks rund um den „Bürgerteich“ in direkter Nachbarschaft des „Bayerischen Biergartens“ eine neue Wohnsiedlung für „Fach- und Führungskräfte“ (Zitat OB Jochen Partsch) zu errichten. In den hier geplanten 47, teils mit zusätzlichen Einliegerwohnungen versehenen Einfamilienhäusern sollen insgesamt 74 Wohneinheiten entstehen.
Der Bezirksverein Martinsviertel (BVM) befürchtet, dass durch die Bebauung nicht nur ein Biotop zerstört, sondern auch der Betrieb seiner gegenüberliegenden Grillhütte durch absehbare Lärmbeschwerden massiv eingeschränkt würde.
Bereits im Frühjahr 2022 wurde deshalb durch den BVM als rechtliche Unterstützung der renommierte Verwaltungsrechtler RA Prof. Dr. Christian Kirchberg aus Karlsruhe mandatiert.
Am 16. Januar 2023 wurde nun mit der Einreichung eines Normenkontrollantrages beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel die städtische Verfahrensakte zur Einsichtnahme und Prüfung eingefordert. Jetzt ist es an der Stadt Darmstadt, der Aufforderung seitens des Gerichts nachzukommen und die von Prof. Dr. Kirchberg eingeforderten Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
Zum Hintergrund:
Trotz jahrelanger Proteste seitens der Darmstädter Bürgerschaft – auch durch in großer Zahl schriftlich eingereichte Einwendungen – wurde der „Vorhabenbezogene Bebauungsplan N 8.4.4 – Kastanienallee/Elfeicher Weg“ am 20.Oktober 2022 in der
Stadtverordnetenversammlung verabschiedet. Dafür stimmten die Stadtverordneten
der Regierungskoalition aus Grünen, CDU und Volt mit Unterstützung der FDP.
Über den Normenkontrollantrag des BVM hinaus ist übrigens auch noch ein zweiter
Normenkontrollantrag durch den Inhaber des „Bayerischen Biergartens“, Alexander
Pfaff, in Vorbereitung.
Darmstadt, 22.01.2023


Zur Finanzierung eines Normenkontrollverfahrens mit Kosten von ca. 30–50.000 € ist der BVM auf die Unterstützung der Bevölkerung angewiesen. Deshalb wurden mittlerweile sowohl ein Spenden- als auch ein Treuhandkonto eingerichtet, ersteres für Spenden und das Zweite für Beteiligungen ab 50,– € aufwärts, wobei die Einlagen auf dem Treuhandkonto, soweit nicht zur Finanzierung des Verfahrens erforderlich, nach dessen Abschluss wieder zurückbezahlt werden.

Treuhandbeteiligung: hier Download des Vertragsformulars.

Spendenkonto:
Peter Schmidt, IBAN DE12 5009 0500 0200 7612 88 bei der Sparda Bank, Betreff „Spende BI ProBürgerpark“

Die projektbezogene gutachterliche Stellungnahme des Anwalts mit ausführlichen Informationen zum Projekt ist hier einzusehen.
Einwendungen gegen Bebauungsplanentwurf N 8.4.4 von Maximilian Oeter, freier Architekt und Sachverständiger des BVM ist hier einzusehen.

BÜRGERVERSAMMLUNG am Mi. 26.10.2022 um 18 Uhr, auf dem Riegerplatz.

Widerstand gegen Wohnsiedlung im Bürgerpark – Das Rechtsgutachten liegt vor!
Entgegen aller Bürgerproteste soll die Bebauung nun doch mit aller Gewalt durchgesetzt werden, obwohl das gegenteilige Rechtsgutachten zum Zeitpunkt dieses Magistratsbeschlusses schon vorlag.
Zu verhindern ist das nur noch auf dem Rechtsweg!
Dafür braucht der BVM die Unterstützung der Bevölkerung.eshalb laden BVM und BI Pro Bürgerpark ein zur

BÜRGERVERSAMMLUNG
am Mi., 26.10.2022, 18 Uhr, auf dem Riegerplatz.

Lasst uns zusammen mit Fachleuten und Politikern diesen nicht akzeptablen Umgang mit den vorliegenden Fakten und dem Bürgerwillen gemeinsam besprechen.
Dazu gibt es Erbsensuppe, Glühwein und Kinderpunsch!

Die Schriftsätze des Sachverständigen mit ausführlichen Informationen zum Projekt sind sowohl über die Internetpräsenzen des BVM und der BI ProBürgerpark einsehbar. www.bvm-da.de; www.probuergerpark.de
Dazu gibt es sowohl ein Spenden- als auch ein Treuhandkonto, ersteres für Spenden und das Zweite für Beteiligungen ab 50,– € aufwärts, wobei die Einlagen auf dem Treuhandkonto, soweit nicht zur Finanzierung des Verfahrens erforderlich, nach dessen Abschluss wieder zurückbezahlt werden.
Treuhandbeteiligung: Direkt über den BVM, E-Mail: bvm-da@gmx.de wegen Übersendung/Abschluss eines entsprechenden Treuhandvertrages. Download des Vertragsformulars über www.bvm-da.de
Spendenkonto: Peter Schmidt, IBAN DE12 5009 0500 0200 7612 88, Betreff „Spende BI ProBürgerpark“ bei der Sparda Bank

Widerstand gegen Wohnsiedlung im Bürgerpark nimmt Fahrt auf!

Zur Finanzierung eines Normenkontrollverfahrens mit Kosten von ca. 30–50.000 € ist der BVM auf die Unterstützung der Bevölkerung angewiesen. Deshalb wurden mittlerweile sowohl ein Spenden- als auch ein Treuhandkonto eingerichtet, ersteres für Spenden und das Zweite für Beteiligungen ab 50,– € aufwärts, wobei die Einlagen auf dem Treuhandkonto, soweit nicht zur Finanzierung des Verfahrens erforderlich, nach dessen Abschluss wieder zurückbezahlt werden.

Treuhandbeteiligung:
hier Download des Vertragsformulars.

Spendenkonto:
Peter Schmidt, IBAN DE12 5009 0500 0200 7612 88 bei der Sparda Bank, Betreff „Spende BI ProBürgerpark“

Die projektbezogene gutachterliche Stellungnahme des Anwalts mit ausführlichen Informationen zum Projekt sind hier einzusehen.
Einwendungen gegen Bebauungsplanentwurf N 8.4.4 von Maximilian Oeter, freier Architekt und Sachverständiger des BVM ist hier einzusehen.