Bürgerpark Darmstadt: Normenkontrollverfahren gegen Bebauung gestartet.

Der Bezirksverein Martinsviertel (BVM) macht Ernst. Nachdem die Finanzierung der Verfahrenskosten in fünfstelliger Höhe durch unzählige Spenden und Einzahlungen auf ein Treuhandkonto gesichert werden konnte, hat der BVM nun beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel ein Normenkontrollverfahren gegen die geplante Wohnbebauung im Bürgerpark beantragt.

Wie bereits mehrfach in der Presse berichtet, plant eine – unter dem Firmenmantel „Projekt Kastanienallee am Teich GmbH & Co. KG“ agierende Investorengemeinschaft, im nördlichen Teil des Bürgerparks rund um den „Bürgerteich“ in direkter Nachbarschaft des „Bayerischen Biergartens“ eine neue Wohnsiedlung für „Fach- und Führungskräfte“ (Zitat OB Jochen Partsch) zu errichten. In den hier geplanten 47, teils mit zusätzlichen Einliegerwohnungen versehenen Einfamilienhäusern sollen insgesamt 74 Wohneinheiten entstehen.
Der Bezirksverein Martinsviertel (BVM) befürchtet, dass durch die Bebauung nicht nur ein Biotop zerstört, sondern auch der Betrieb seiner gegenüberliegenden Grillhütte durch absehbare Lärmbeschwerden massiv eingeschränkt würde.
Bereits im Frühjahr 2022 wurde deshalb durch den BVM als rechtliche Unterstützung der renommierte Verwaltungsrechtler RA Prof. Dr. Christian Kirchberg aus Karlsruhe mandatiert.
Am 16. Januar 2023 wurde nun mit der Einreichung eines Normenkontrollantrages beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel die städtische Verfahrensakte zur Einsichtnahme und Prüfung eingefordert. Jetzt ist es an der Stadt Darmstadt, der Aufforderung seitens des Gerichts nachzukommen und die von Prof. Dr. Kirchberg eingeforderten Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
Zum Hintergrund:
Trotz jahrelanger Proteste seitens der Darmstädter Bürgerschaft – auch durch in großer Zahl schriftlich eingereichte Einwendungen – wurde der „Vorhabenbezogene Bebauungsplan N 8.4.4 – Kastanienallee/Elfeicher Weg“ am 20.Oktober 2022 in der
Stadtverordnetenversammlung verabschiedet. Dafür stimmten die Stadtverordneten
der Regierungskoalition aus Grünen, CDU und Volt mit Unterstützung der FDP.
Über den Normenkontrollantrag des BVM hinaus ist übrigens auch noch ein zweiter
Normenkontrollantrag durch den Inhaber des „Bayerischen Biergartens“, Alexander
Pfaff, in Vorbereitung.
Darmstadt, 22.01.2023


Zur Finanzierung eines Normenkontrollverfahrens mit Kosten von ca. 30–50.000 € ist der BVM auf die Unterstützung der Bevölkerung angewiesen. Deshalb wurden mittlerweile sowohl ein Spenden- als auch ein Treuhandkonto eingerichtet, ersteres für Spenden und das Zweite für Beteiligungen ab 50,– € aufwärts, wobei die Einlagen auf dem Treuhandkonto, soweit nicht zur Finanzierung des Verfahrens erforderlich, nach dessen Abschluss wieder zurückbezahlt werden.

Treuhandbeteiligung: hier Download des Vertragsformulars.

Spendenkonto:
Peter Schmidt, IBAN DE12 5009 0500 0200 7612 88 bei der Sparda Bank, Betreff „Spende BI ProBürgerpark“

Die projektbezogene gutachterliche Stellungnahme des Anwalts mit ausführlichen Informationen zum Projekt ist hier einzusehen.
Einwendungen gegen Bebauungsplanentwurf N 8.4.4 von Maximilian Oeter, freier Architekt und Sachverständiger des BVM ist hier einzusehen.

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