Wäre da nicht das Sprichwort “Auf hoher See und vor Gericht bist du in Gottes Hand”, gäbe es eigentlich kaum noch einen Grund, daran zu zweifeln, dass der BVM, der Wirt des Bayerischen Biergartens und die BI ProBürgerpark das Verfahren um die geplante Wohnbebauung im Bürgerpark gewinnen werden. Das jedenfalls ist der Schluss, der spätestens seit dem Vorliegen der von den Projektgegnern beauftragten “schalltechnischen Stellungnahme”, auf der Hand liegt. Diese förderte nizcht nur etliche formale Fehler des Bebauungsplans zutage, sondern widerlegt auch nahezu alle Kernaussagen des Schallgutachtens und zeigt obendrein auch gravierende Mängel der von den Investoren vorgelegten Verkehrsuntersuchung auf.
5 Jahre bürgerlicher Widerstand
Über fünf Jahre ist es nun her, dass das Darmstädter Echo am 19. August 2019 erstmals über das Ergebnis der Bauauschuß-Sitzung berichtete, die dieses Bauvorhaben erstmals öffentlich machte, nachdem sie zuvor schon über Monate heimlich hinter verschlossenen Türen vorbereitet worden war. Keine Woche dauerte es daraufhin, bis die Bürgerinitiative ProBürgerpark sich formierte und zur folgenden Stavo-Sitzung ihre ersten Flugblätter verteilte. Nach vergeblichen Versuchen, das Projekt politisch zu verhindern, reichten die Projektgegner im Jahr 2022 schließlich zwei Normenkontrollanträge beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel ein, über die hoffentlich im nächsten Jahr entschieden wird.
Enorme Ressourcen- und Mittelverschwendung
Wenigstens 60.000 € wird all das allein den BVM kosten – ein Betrag, den er nur durch Spenden und Treuhandeinlagen von engagierten Bürgern aufbringen kann. Beim Wirt des Bayerischen Biergartens schlägt das Verfahren vermutlich mit ähnlichen Summen zu Buche, von den finanziellen Einbußen der Investoren und dem Aufwand, den das alles bei der Stadt bereitete, ganz zu schweigen. Darüber hinaus wurden im Hinblick auf das Projekt über 70 geschützte Bäu mit Duldung oder Zustimmung der Stadt gefällt, so dass sich das Gelände heute als nackte Einöde präsentiert. Obendrein hat es einen Keil in die Stadtgesellschaft getrieben und war letztlich wohl auch einer der „Sargnägel“ bei der OB-Kandidatur von Michael Kolmer, als damals in jeder Hinsicht verantwortlichem Dezernenten für die Grünen. Dass dennoch nicht allein er es war, der dieses Projekt unbedingt wollte, ist stadtbekannt. Die Frage, warum das so war, wird sich aber letztlich wohl nie beantworten lassen. Am Ende soll alles gut werden!
Die zweite Chance für die Stadt!
Gebaut wurde bisher nichts und wird vermutlich auch nicht vor der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs. Am Ende wird dann mutmaßlich gerichtlich entschieden, dass der Bebauungsplan mit geltendem Recht nicht vereinbar ist. Dann wird es bei der Stadt liegen, auch noch den Flächennutzungsplan zurückzufahren und so den Weg frei zu machen für einen Erwerb des dann nahezu wertlosen Geländes, um es anschließend in den Bürgerpark integrieren zu können. Damit stünde sie wieder am gleichen Punkt wie 1989, als das Gelände zum Verkauf stand und man wegen leerer Stadtkassen entschied, auf das städtische Vorkaufsrecht zu verzichten. Dabei wäre der Erwerb dieser Flächen für die Realisierung des Bebauungsplans Bürgerpark unverzichtbar gewesen. Ein Gerichtsentscheid im Sinne der Projektgegner würde hierzu die zweite Chance bieten!
Max Oeter und Peter Schmidt
Öffentlichkeitsveranstaltung zum Thema am
Do. 23. Jan. 2025 ab 18:00 Uhr
im Gemeindesaal der Michaelsgemeinde