Was den Käufern blühen könnte

Derzeit warten wir eigentlich täglich auf die Erteilung der Baugenehmigung. Sobald diese vorliegt, werden unsere Anwälte alle erforderlichen Schritte einleiten, um so schnell wie möglich einen Baustopp zu erwirken. Und dann wird es absehbar wenigstens 2 Jahre dauern, bis der Verwaltungsgerichtshof in dieser Sache entscheidet.
Wenn der Darmstädter Projektentwickler Thomas Müller als Geschäftsführer der Projektgesellschaft verkündet, dass er dem Normenkontrollverfahren mit „großer Gelassenheit“ entgegensieht, kann ich nur festzustellen, dass diese Aussage und die Realität zwei Paar Stiefel sind. Aber das weiß er vermutlich auch selbst.
Dass er sich dennoch derart sicher gibt, könnte ja auch damit zusammenhängen, dass die Investoren – von den Kosten des Grunderwerbs ganz zu schweigen – schon etliche Millionen für Planung, Gutachten und Sonstiges investiert haben – mit Geldern, die mutmaßlich von den beiden Frankfurter Hauptinvestoren, dem vor einigen Wochen verstorbenen Gründer der WISAG AG, Claus Wisser, und dem ehemaligen Frankfurter Baudezernenten Prof. Dr. Marin Wenz, vorgestreckt oder zumindest abgesichert wurden.
Die erste Refinanzierungsrunde der Investoren setzt aber gemäß Makler- und Bauträgerverordnung erst nach Beginn der Erdarbeiten ein, da sie dann von ihren Käufern eine 30%ige Anzahlung verlangen können.
Insofern könnte es doch vielleicht sein, dass die Investoren die zeitliche Lücke zwischen Erteilung der Baugenehmigung und dem Baustopp nutzen wollen, um sofort mit großem Gerät anzurücken und mit Beginn der Erdarbeiten einen Baubeginn zu simulieren und auf dieser Basis Geld von den Käufern einzusammeln.
Diese werden, soweit sie überhaupt was von den Normenkontrollverfahren mitbekommen haben, wohl dennoch zum größten Teil bezahlen, da der Ausstieg aus derartigen Kaufverträgen mit erheblichen juristischen Risiken behaftet ist.
Aus diesem Geld könnten sich die Hauptinvestoren dann die Anschubfinanzierung ausbezahlen lassen oder die diesbezüglichen Sicherheiten ablösen, so dass sie anschließend nicht mehr oder kaum noch im Risiko sind.
Dann kommt der Baustopp, der den Investoren die Möglichkeit gibt, gegenüber den Käufern ihre eigene Unschuld beteuernd, „Höhere Gewalt“ geltend zu machen und den Bau einzustellen.
Und wenn der Verwaltungsgerichtshof dann irgendwann den Bebauungsplan für null und nichtig erklärt, wird die Projektgesellschaft (bei der es sich übrigens bezeichnenderweise um eine GmbH & Co. KG handelt) einfach „platt“ gemacht und die Käufer „gucken in die Röhre“.
Das wäre zwar anrüchig, aber vollkommen legal – solange niemand den Investoren nachweisen kann, dass sie selbst Zweifel am Ausgang der Normenkontrollverfahren hatten. Aber das wird man wohl nie nachweisen können!
Als warnendes Beispiel kann man natürlich auf die Herzogenhöfe in der Eschollbrücker Straße verweisen, auch wenn die Situation dort vollkommen anders ist, da die Wohnungen dort ja schon weitgehend fertig sind und somit nicht davon auszugehen ist, dass die Pleite von den Investoren bereits beim Einsammeln der Anzahlungen geplant war.

Maximilian Oeter
Architekt und Gutachter des BVM

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