Wäre da nicht das Sprichwort “Auf hoher See und vor Gericht bist du in Gottes Hand”, gäbe es eigentlich kaum noch einen Grund, daran zu zweifeln, dass der BVM, der Wirt des Bayerischen Biergartens und die BI ProBürgerpark das Verfahren um die geplante Wohnbebauung im Bürgerpark gewinnen werden. Das jedenfalls ist der Schluss, der spätestens seit dem Vorliegen der von den Projektgegnern beauftragten “schalltechnischen Stellungnahme”, auf der Hand liegt. Diese förderte nizcht nur etliche formale Fehler des Bebauungsplans zutage, sondern widerlegt auch nahezu alle Kernaussagen des Schallgutachtens und zeigt obendrein auch gravierende Mängel der von den Investoren vorgelegten Verkehrsuntersuchung auf. 5 Jahre bürgerlicher Widerstand Über fünf Jahre ist es nun her, dass das Darmstädter Echo am 19. August 2019 erstmals über das Ergebnis der Bauauschuß-Sitzung berichtete, die dieses Bauvorhaben erstmals öffentlich machte, nachdem sie zuvor schon über Monate heimlich hinter verschlossenen Türen vorbereitet worden war. Keine Woche dauerte es daraufhin, bis die Bürgerinitiative ProBürgerpark sich formierte und zur folgenden Stavo-Sitzung ihre ersten Flugblätter verteilte. Nach vergeblichen Versuchen, das Projekt politisch zu verhindern, reichten die Projektgegner im Jahr 2022 schließlich zwei Normenkontrollanträge beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel ein, über die hoffentlich im nächsten Jahr entschieden wird. Enorme Ressourcen- und Mittelverschwendung Wenigstens 60.000 € wird all das allein den BVM kosten – ein Betrag, den er nur durch Spenden und Treuhandeinlagen von engagierten Bürgern aufbringen kann. Beim Wirt des Bayerischen Biergartens schlägt das Verfahren vermutlich mit ähnlichen Summen zu Buche, von den finanziellen Einbußen der Investoren und dem Aufwand, den das alles bei der Stadt bereitete, ganz zu schweigen. Darüber hinaus wurden im Hinblick auf das Projekt über 70 geschützte Bäu mit Duldung oder Zustimmung der Stadt gefällt, so dass sich das Gelände heute als nackte Einöde präsentiert. Obendrein hat es einen Keil in die Stadtgesellschaft getrieben und war letztlich wohl auch einer der „Sargnägel“ bei der OB-Kandidatur von Michael Kolmer, als damals in jeder Hinsicht verantwortlichem Dezernenten für die Grünen. Dass dennoch nicht allein er es war, der dieses Projekt unbedingt wollte, ist stadtbekannt. Die Frage, warum das so war, wird sich aber letztlich wohl nie beantworten lassen. Am Ende soll alles gut werden! Die zweite Chance für die Stadt! Gebaut wurde bisher nichts und wird vermutlich auch nicht vor der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs. Am Ende wird dann mutmaßlich gerichtlich entschieden, dass der Bebauungsplan mit geltendem Recht nicht vereinbar ist. Dann wird es bei der Stadt liegen, auch noch den Flächennutzungsplan zurückzufahren und so den Weg frei zu machen für einen Erwerb des dann nahezu wertlosen Geländes, um es anschließend in den Bürgerpark integrieren zu können. Damit stünde sie wieder am gleichen Punkt wie 1989, als das Gelände zum Verkauf stand und man wegen leerer Stadtkassen entschied, auf das städtische Vorkaufsrecht zu verzichten. Dabei wäre der Erwerb dieser Flächen für die Realisierung des Bebauungsplans Bürgerpark unverzichtbar gewesen. Ein Gerichtsentscheid im Sinne der Projektgegner würde hierzu die zweite Chance bieten!
Max Oeter und Peter Schmidt
Öffentlichkeitsveranstaltung zum Thema am Do. 23. Jan. 2025 ab 18:00 Uhr im Gemeindesaal der Michaelsgemeinde
Derzeit warten wir eigentlich täglich auf die Erteilung der Baugenehmigung. Sobald diese vorliegt, werden unsere Anwälte alle erforderlichen Schritte einleiten, um so schnell wie möglich einen Baustopp zu erwirken. Und dann wird es absehbar wenigstens 2 Jahre dauern, bis der Verwaltungsgerichtshof in dieser Sache entscheidet. Wenn der Darmstädter Projektentwickler Thomas Müller als Geschäftsführer der Projektgesellschaft verkündet, dass er dem Normenkontrollverfahren mit „großer Gelassenheit“ entgegensieht, kann ich nur festzustellen, dass diese Aussage und die Realität zwei Paar Stiefel sind. Aber das weiß er vermutlich auch selbst. Dass er sich dennoch derart sicher gibt, könnte ja auch damit zusammenhängen, dass die Investoren – von den Kosten des Grunderwerbs ganz zu schweigen – schon etliche Millionen für Planung, Gutachten und Sonstiges investiert haben – mit Geldern, die mutmaßlich von den beiden Frankfurter Hauptinvestoren, dem vor einigen Wochen verstorbenen Gründer der WISAG AG, Claus Wisser, und dem ehemaligen Frankfurter Baudezernenten Prof. Dr. Marin Wenz, vorgestreckt oder zumindest abgesichert wurden. Die erste Refinanzierungsrunde der Investoren setzt aber gemäß Makler- und Bauträgerverordnung erst nach Beginn der Erdarbeiten ein, da sie dann von ihren Käufern eine 30%ige Anzahlung verlangen können. Insofern könnte es doch vielleicht sein, dass die Investoren die zeitliche Lücke zwischen Erteilung der Baugenehmigung und dem Baustopp nutzen wollen, um sofort mit großem Gerät anzurücken und mit Beginn der Erdarbeiten einen Baubeginn zu simulieren und auf dieser Basis Geld von den Käufern einzusammeln. Diese werden, soweit sie überhaupt was von den Normenkontrollverfahren mitbekommen haben, wohl dennoch zum größten Teil bezahlen, da der Ausstieg aus derartigen Kaufverträgen mit erheblichen juristischen Risiken behaftet ist. Aus diesem Geld könnten sich die Hauptinvestoren dann die Anschubfinanzierung ausbezahlen lassen oder die diesbezüglichen Sicherheiten ablösen, so dass sie anschließend nicht mehr oder kaum noch im Risiko sind. Dann kommt der Baustopp, der den Investoren die Möglichkeit gibt, gegenüber den Käufern ihre eigene Unschuld beteuernd, „Höhere Gewalt“ geltend zu machen und den Bau einzustellen. Und wenn der Verwaltungsgerichtshof dann irgendwann den Bebauungsplan für null und nichtig erklärt, wird die Projektgesellschaft (bei der es sich übrigens bezeichnenderweise um eine GmbH & Co. KG handelt) einfach „platt“ gemacht und die Käufer „gucken in die Röhre“. Das wäre zwar anrüchig, aber vollkommen legal – solange niemand den Investoren nachweisen kann, dass sie selbst Zweifel am Ausgang der Normenkontrollverfahren hatten. Aber das wird man wohl nie nachweisen können! Als warnendes Beispiel kann man natürlich auf die Herzogenhöfe in der Eschollbrücker Straße verweisen, auch wenn die Situation dort vollkommen anders ist, da die Wohnungen dort ja schon weitgehend fertig sind und somit nicht davon auszugehen ist, dass die Pleite von den Investoren bereits beim Einsammeln der Anzahlungen geplant war.