Bürgerversammlung auf dem Riegerplatz

BVM und die BI Bürgerpark laden auch ganz herzlich ein zur

Bürgerversammlung

am Do. 19. Okt.ab 17 Uhr

auf dem Riegerplatz

Wir möchten Euch über den Stand des Normenkontrollverfahrens gegen die Bebauung des Bürgerparks und die weiteren möglichen Schritte informieren.

Bitte kommt zahlreich und sagt Euren Nachbarn Bescheid!

Nur gemeinsam können wir etwas bewegen!!!

FAZ: „Grüne lassen Landschaftsfrevel zu“

Bürgerschaft kämpft und zahlt für Erhalt von Grünflächen

Grüne lassen Landschaftsfrevel zu“, so titelte die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) in ihrer Online-Ausgabe am 15.03.2023 einen umfangreichen Bericht, der so beginnt: „Seit Jahren kämpfen die Bewohner des Darmstädter Martinsviertels für den Erhalt des Bürgerparks. Sogar eine Normenkontrollklage haben der Bezirksverein Martinsviertel und der Wirt eines dort ansässigen Biergartens eingereicht.“ Im Text steht weiter: „Peter Schmidt, früher als Grüner tätig und Darmstädter Stadtrat sowie der Architekt und Gutachter des Bürgervereins Maximilian Oeter verstehen die Welt nicht mehr. Sie fragen, wie eine von den Grünen getragene Stadtregierung ‚einen derartigen Landschaftsfrevel‘ zulassen kann und den Bau von hochpreisigem Wohnraum auch noch befürworten könne.“

Im Text, der am Weinstand des BVM bei der Kerb zu erhalten ist, wird fortgefahren: „Das gesamte Projekt hat eine lange Geschichte und es gab in der Vergangenheit wohl auch Gesetzesverstöße, die von der Verwaltung nicht geahndet wurden. So gibt es einen Vertrag aus dem Jahr 1989 mit dem damaligen Eigentümer des Areals, in dem eine Gemeinwohlbindung festgeschrieben ist. Der Bebauungsplan von damals weist das Areal dem Bürgerpark zu. Der mit 19 Personen besetzte städtische Naturschutzbeirat hat das geplante Bauprojekt mit Blick auf Landschaftsschutz und Bodenversiegelung abgelehnt. Dennoch wurden inzwischen laut Bürgerinitiative 70 von 77 alten Bäumen gefällt.“ 33 dieser Bäume wurden wohl mit Genehmigung der Stadt erst Ende Februar dieses Jahres gefällt für ein Baugebiet, bei dem noch nicht einmal feststeht, ob es jemals bebaut werden darf. Der Sprecher der Investoren bestreitet einfach, dass hier überhaupt Bäume gefällt worden seien, obwohl das Titelbild dieses Artikels dies sogar klar belegt.

Bürgerlicher Widerstand als Darmstädter Tradition

In den 1970er-Jahren wollte der damals SPD-geführte Magistrat die Osttangente als 4-spurige Schneise durch das Martinsviertel brechen. Verhindert hat dies damals allein der massive bürgerliche Widerstand.

Als 2011 die geplante Nordostumgehung und das in direkter Nachbarschaft der russischen Kapelle vorgesehene Sander-Museum abgeplant wurden, folgte der damals frischgebackene OB Jochen Partsch damit dem Willen der Darmstädter Bevölkerung.

Nun ist es wieder soweit, aber diesmal trifft es die Grünen selbst. Darmstadts Bürger wehren sich gegen eine „Wohnsiedlung für Besserverdienende“, für die ein Teil ihres Bürgerparks „geopfert“ werden soll, der eigentlich dringend für die Erweiterung des Parks im Hinblick auf die geplante Messplatzbebauung mit ca. 1.000 Einwohnern gebraucht würde.

Durch den Bezirksverein in Vertretung der Martinsviertler Bürger und durch den Wirt des Bayerischen Biergartens sind mittlerweile gleich zwei Normenkontrollanträge mit Kosten von jeweils 40-50 tsd. Euro eingereicht.

Die Stadt beruft sich immer wieder darauf, dass das Gelände am Rande des Bürgerparks läge und eigentlich gar nicht zu diesem gehöre, obwohl es sich tatsächlich sogar genau um das „Filetstück“ handelt, das erforderlich wäre, um den zentralen Bürgerpark offen mit dem nördlichen Bürgerpark zu verbinden. Zudem beruft sich die Stadt darauf, dass dieses Gelände „auch in der Vergangenheit niemals öffentlich zugänglich“ gewesen sei, was der Bezirksverein damit kontert, dass das Gelände, wenn die Stadt jemals ihre Rechte aus dem oben genannten Vertrag geltend gemacht hätte, vermutlich schon längst hätte erworben und in den Bürgerpark eingegliedert werden können. Zudem stellt der Anwalt des Bezirksvereins in der Begründung des Verfahrens fest, dass der Bebauungsplan und der zugrundeliegende Flächennutzungsplan ohnehin unzulässig seien, da sie dem Regionalplan und damit höherrangigem Recht widersprechen. Wie der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel entscheiden wird, bleibt voller Spannung abzuwarten.

Als Fazit bleibt jedenfalls, dass es oft eben doch die verhinderten Baumaßnahmen sind, die den prägenden Charakter einer Stadt ausmachen.

Appell an Claus Wisser

Hauptinvestor des „Projekts Kastanienallee am Teich“ ist Claus Wisser, Unternehmer, Sozialdemokrat, Kultursponsor und Gründer eines der größten deutschen Dienstleistungsunternehmen WISAG AG. Das Unternehmensleitbild der WISAG AG lautet: „Als Familienunternehmen übernimmt die WISAG Verantwortung gegenüber der Gesellschaft.“ Deshalb unsere Bitte als Bürgerverein: Herr Wisser, geben Sie Ihr Eigentum im Bürgerpark als Grün- und Freizeitfläche der gesamten Bürgerschaft Darmstadts als Geschenk. Sie haben dank Ihres unternehmerischen Erfolges die Möglichkeit dazu! Die Bürger:innen unserer Stadt werden es Ihnen danken!!

(PS / MO)

Treuhandkonto:
Bezirksverein Martinsviertel
IBAN: DE39 5085 0150 0000 8520 74
Sparkasse Darmstadt

Spendenkonto:
Peter Schmidt
IBAN: DE12 5009 0500 0200 7612 88
Sparda Bank

Betreff bei beiden Konten:Bürgerpark

Treuhandvertrag:
www.bvm-da.de
Infothek und Aktuelles

Bürgerpark Darmstadt: Normenkontrollverfahren gegen Bebauung gestartet.

Der Bezirksverein Martinsviertel (BVM) macht Ernst. Nachdem die Finanzierung der Verfahrenskosten in fünfstelliger Höhe durch unzählige Spenden und Einzahlungen auf ein Treuhandkonto gesichert werden konnte, hat der BVM nun beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel ein Normenkontrollverfahren gegen die geplante Wohnbebauung im Bürgerpark beantragt.

Wie bereits mehrfach in der Presse berichtet, plant eine – unter dem Firmenmantel „Projekt Kastanienallee am Teich GmbH & Co. KG“ agierende Investorengemeinschaft, im nördlichen Teil des Bürgerparks rund um den „Bürgerteich“ in direkter Nachbarschaft des „Bayerischen Biergartens“ eine neue Wohnsiedlung für „Fach- und Führungskräfte“ (Zitat OB Jochen Partsch) zu errichten. In den hier geplanten 47, teils mit zusätzlichen Einliegerwohnungen versehenen Einfamilienhäusern sollen insgesamt 74 Wohneinheiten entstehen.
Der Bezirksverein Martinsviertel (BVM) befürchtet, dass durch die Bebauung nicht nur ein Biotop zerstört, sondern auch der Betrieb seiner gegenüberliegenden Grillhütte durch absehbare Lärmbeschwerden massiv eingeschränkt würde.
Bereits im Frühjahr 2022 wurde deshalb durch den BVM als rechtliche Unterstützung der renommierte Verwaltungsrechtler RA Prof. Dr. Christian Kirchberg aus Karlsruhe mandatiert.
Am 16. Januar 2023 wurde nun mit der Einreichung eines Normenkontrollantrages beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel die städtische Verfahrensakte zur Einsichtnahme und Prüfung eingefordert. Jetzt ist es an der Stadt Darmstadt, der Aufforderung seitens des Gerichts nachzukommen und die von Prof. Dr. Kirchberg eingeforderten Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
Zum Hintergrund:
Trotz jahrelanger Proteste seitens der Darmstädter Bürgerschaft – auch durch in großer Zahl schriftlich eingereichte Einwendungen – wurde der „Vorhabenbezogene Bebauungsplan N 8.4.4 – Kastanienallee/Elfeicher Weg“ am 20.Oktober 2022 in der
Stadtverordnetenversammlung verabschiedet. Dafür stimmten die Stadtverordneten
der Regierungskoalition aus Grünen, CDU und Volt mit Unterstützung der FDP.
Über den Normenkontrollantrag des BVM hinaus ist übrigens auch noch ein zweiter
Normenkontrollantrag durch den Inhaber des „Bayerischen Biergartens“, Alexander
Pfaff, in Vorbereitung.
Darmstadt, 22.01.2023


Zur Finanzierung eines Normenkontrollverfahrens mit Kosten von ca. 30–50.000 € ist der BVM auf die Unterstützung der Bevölkerung angewiesen. Deshalb wurden mittlerweile sowohl ein Spenden- als auch ein Treuhandkonto eingerichtet, ersteres für Spenden und das Zweite für Beteiligungen ab 50,– € aufwärts, wobei die Einlagen auf dem Treuhandkonto, soweit nicht zur Finanzierung des Verfahrens erforderlich, nach dessen Abschluss wieder zurückbezahlt werden.

Treuhandbeteiligung: hier Download des Vertragsformulars.

Spendenkonto:
Peter Schmidt, IBAN DE12 5009 0500 0200 7612 88 bei der Sparda Bank, Betreff „Spende BI ProBürgerpark“

Die projektbezogene gutachterliche Stellungnahme des Anwalts mit ausführlichen Informationen zum Projekt ist hier einzusehen.
Einwendungen gegen Bebauungsplanentwurf N 8.4.4 von Maximilian Oeter, freier Architekt und Sachverständiger des BVM ist hier einzusehen.