Bürgerpark Darmstadt: Normenkontrollverfahren gegen Bebauung gestartet.

Der Bezirksverein Martinsviertel (BVM) macht Ernst. Nachdem die Finanzierung der Verfahrenskosten in fünfstelliger Höhe durch unzählige Spenden und Einzahlungen auf ein Treuhandkonto gesichert werden konnte, hat der BVM nun beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel ein Normenkontrollverfahren gegen die geplante Wohnbebauung im Bürgerpark beantragt.

Wie bereits mehrfach in der Presse berichtet, plant eine – unter dem Firmenmantel „Projekt Kastanienallee am Teich GmbH & Co. KG“ agierende Investorengemeinschaft, im nördlichen Teil des Bürgerparks rund um den „Bürgerteich“ in direkter Nachbarschaft des „Bayerischen Biergartens“ eine neue Wohnsiedlung für „Fach- und Führungskräfte“ (Zitat OB Jochen Partsch) zu errichten. In den hier geplanten 47, teils mit zusätzlichen Einliegerwohnungen versehenen Einfamilienhäusern sollen insgesamt 74 Wohneinheiten entstehen.
Der Bezirksverein Martinsviertel (BVM) befürchtet, dass durch die Bebauung nicht nur ein Biotop zerstört, sondern auch der Betrieb seiner gegenüberliegenden Grillhütte durch absehbare Lärmbeschwerden massiv eingeschränkt würde.
Bereits im Frühjahr 2022 wurde deshalb durch den BVM als rechtliche Unterstützung der renommierte Verwaltungsrechtler RA Prof. Dr. Christian Kirchberg aus Karlsruhe mandatiert.
Am 16. Januar 2023 wurde nun mit der Einreichung eines Normenkontrollantrages beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel die städtische Verfahrensakte zur Einsichtnahme und Prüfung eingefordert. Jetzt ist es an der Stadt Darmstadt, der Aufforderung seitens des Gerichts nachzukommen und die von Prof. Dr. Kirchberg eingeforderten Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
Zum Hintergrund:
Trotz jahrelanger Proteste seitens der Darmstädter Bürgerschaft – auch durch in großer Zahl schriftlich eingereichte Einwendungen – wurde der „Vorhabenbezogene Bebauungsplan N 8.4.4 – Kastanienallee/Elfeicher Weg“ am 20.Oktober 2022 in der
Stadtverordnetenversammlung verabschiedet. Dafür stimmten die Stadtverordneten
der Regierungskoalition aus Grünen, CDU und Volt mit Unterstützung der FDP.
Über den Normenkontrollantrag des BVM hinaus ist übrigens auch noch ein zweiter
Normenkontrollantrag durch den Inhaber des „Bayerischen Biergartens“, Alexander
Pfaff, in Vorbereitung.
Darmstadt, 22.01.2023


Zur Finanzierung eines Normenkontrollverfahrens mit Kosten von ca. 30–50.000 € ist der BVM auf die Unterstützung der Bevölkerung angewiesen. Deshalb wurden mittlerweile sowohl ein Spenden- als auch ein Treuhandkonto eingerichtet, ersteres für Spenden und das Zweite für Beteiligungen ab 50,– € aufwärts, wobei die Einlagen auf dem Treuhandkonto, soweit nicht zur Finanzierung des Verfahrens erforderlich, nach dessen Abschluss wieder zurückbezahlt werden.

Treuhandbeteiligung: hier Download des Vertragsformulars.

Spendenkonto:
Peter Schmidt, IBAN DE12 5009 0500 0200 7612 88 bei der Sparda Bank, Betreff „Spende BI ProBürgerpark“

Die projektbezogene gutachterliche Stellungnahme des Anwalts mit ausführlichen Informationen zum Projekt ist hier einzusehen.
Einwendungen gegen Bebauungsplanentwurf N 8.4.4 von Maximilian Oeter, freier Architekt und Sachverständiger des BVM ist hier einzusehen.

BÜRGERVERSAMMLUNG am Mi. 26.10.2022 um 18 Uhr, auf dem Riegerplatz.

Widerstand gegen Wohnsiedlung im Bürgerpark – Das Rechtsgutachten liegt vor!
Entgegen aller Bürgerproteste soll die Bebauung nun doch mit aller Gewalt durchgesetzt werden, obwohl das gegenteilige Rechtsgutachten zum Zeitpunkt dieses Magistratsbeschlusses schon vorlag.
Zu verhindern ist das nur noch auf dem Rechtsweg!
Dafür braucht der BVM die Unterstützung der Bevölkerung.eshalb laden BVM und BI Pro Bürgerpark ein zur

BÜRGERVERSAMMLUNG
am Mi., 26.10.2022, 18 Uhr, auf dem Riegerplatz.

Lasst uns zusammen mit Fachleuten und Politikern diesen nicht akzeptablen Umgang mit den vorliegenden Fakten und dem Bürgerwillen gemeinsam besprechen.
Dazu gibt es Erbsensuppe, Glühwein und Kinderpunsch!

Die Schriftsätze des Sachverständigen mit ausführlichen Informationen zum Projekt sind sowohl über die Internetpräsenzen des BVM und der BI ProBürgerpark einsehbar. www.bvm-da.de; www.probuergerpark.de
Dazu gibt es sowohl ein Spenden- als auch ein Treuhandkonto, ersteres für Spenden und das Zweite für Beteiligungen ab 50,– € aufwärts, wobei die Einlagen auf dem Treuhandkonto, soweit nicht zur Finanzierung des Verfahrens erforderlich, nach dessen Abschluss wieder zurückbezahlt werden.
Treuhandbeteiligung: Direkt über den BVM, E-Mail: bvm-da@gmx.de wegen Übersendung/Abschluss eines entsprechenden Treuhandvertrages. Download des Vertragsformulars über www.bvm-da.de
Spendenkonto: Peter Schmidt, IBAN DE12 5009 0500 0200 7612 88, Betreff „Spende BI ProBürgerpark“ bei der Sparda Bank

Widerstand gegen Wohnsiedlung im Bürgerpark nimmt Fahrt auf!

Zur Finanzierung eines Normenkontrollverfahrens mit Kosten von ca. 30–50.000 € ist der BVM auf die Unterstützung der Bevölkerung angewiesen. Deshalb wurden mittlerweile sowohl ein Spenden- als auch ein Treuhandkonto eingerichtet, ersteres für Spenden und das Zweite für Beteiligungen ab 50,– € aufwärts, wobei die Einlagen auf dem Treuhandkonto, soweit nicht zur Finanzierung des Verfahrens erforderlich, nach dessen Abschluss wieder zurückbezahlt werden.

Treuhandbeteiligung:
hier Download des Vertragsformulars.

Spendenkonto:
Peter Schmidt, IBAN DE12 5009 0500 0200 7612 88 bei der Sparda Bank, Betreff „Spende BI ProBürgerpark“

Die projektbezogene gutachterliche Stellungnahme des Anwalts mit ausführlichen Informationen zum Projekt sind hier einzusehen.
Einwendungen gegen Bebauungsplanentwurf N 8.4.4 von Maximilian Oeter, freier Architekt und Sachverständiger des BVM ist hier einzusehen.